Bővebb ismertető
Ich habe, als Bewohner des Erdgeschosses laut Haftpflichtversicherungsvertrag dazu verpflichtet, die Fensterläden geschlossen: weniger wegen der Einbrecher (wer unbedingt will, kann, mit etwas Geschicklichkeit und Übung, überall eindringen - das weiß ich) als vielmehr wegen der Stürme und Gewitter; wegen Regen und Hagel: um Wasserschaden zu vermeiden.
Am Fensterrahmen im Wohnzimmer ist der eine Haken aus der Mauer gebrochen: Der Fensterladen läßt sich nicht sachgemäß festriegeln. Ich habe, eine halbe Stunde vor Zugsabfahrt, mit Schnüren (dreifach, Seemannsknoten, festgezogen bis zum Anschlag) auch diesen Laden gesichert: Es gibt nichts daran zu rütteln, für den Wind. Ich habe, am Vorabend, den Eisschrank abgestellt, das Kondenswasser, das sich im Behälter sammelt, am Morgen weggeschüttet: damit sich keine Eisschicht bildet beziehungsweise das Schmelzwasser nicht den Küchenboden überschwemmt.
(Ich weiß: eine voraussichtlich überflüssige Vorsichtsmaßnahme, bei einem Gerät, das automatisch abtaut und fast ohne Kondenswasserbildung arbeitet; ein Eisschrank, der, bei Normaltemperatur, ohne sichtbares Eis kühlt.)
Die Türe des Eisschranks habe ich, vorschriftsgemäß, offen gelassen, weil, bei geschlossener Tür, die Luft im luftdicht abgeschlossenen Innenraum zu stinken anfängt (,damit sich keine