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BEETHOVEN, KLAVIER-TRIO B DUR, OP.97
Im Jahre 1808 hatte Beethoven die beiden der Gräfin Erdödy gewidmeten Klaviertrios Dp. 70 in Ddur und Es dur geschaffen. Zwei Jahre später war er bereits wieder mit der Komposition eines Werkes derselben Gattung beschäftigt; in einem bis spätestens September 1810 reichenden Skizzenbuche (vgl. Gustav Nottebohm, Beethoviana, Neue Folge S. 287) finden sich schon ziemlich weit vorgeschrittene Skizzen zu dem großen, in der gesamten Trioliteratur mit an erster Stelle stehenden Trio op. 97 in B dur. Auf dem Autograph, der früher im Besitz des Herrn Ernst von Mendelssohn-Bartholdy sich befunden hat, von diesem aber 1909 der Königlichen Bibliothek in Berlin überwiesen worden ist, findet sich die Notiz, da& die endgültige Niederschrift vom 3. bis 26. März 1811 erfolgt ist.
Ende März desselben Jahres schrieb Beethoven*) an den Erzherzog Rudolf, für den dieses Trio bestimmt war: „Während der Festlichkeiten der Prinzessin von Baden [5. bis 12. März] und wegen dem -wehen Finger von ihro Kais. Hoheit fing ich an. etwas fleißig zu arbeiten, wovon unter andern auch ein neues Trio die Frucht ist fürs Piano." Nicht viel später erwiderte der Tondichter auf die Bitte seines erzherzoglichen Schülers um Übersendung dieses Trios: „Da ich trotz aller angewandten Mühe keinen Kopisten, der mir ini Hause schrieb, erhalten konnte, schicke ich Ihnen mein Manuskript. Sie lirauchen nur gnädigst zum Schlemmer um einen tauglichen Kopisten zu schicken, der das Trio, jedoch nur in Ihrem Palaste, kopieren müßte, weil man sonst nie sicher vorm Stehlen ist." Sicherlich ist das Werk bald nachher beim Erzherzog Rudolf gespielt worden.
Wahrscheinlich am 12.AprillSll empfahl Beethoven der Leipziger Verlagshandlung Breitkopf & Härtel, die eine ganze Anzahl seiner Werke erworben hatte, seinen Freund Oliva und bemerkte in diesem Schreiben: „Für diesen Augenblick habe ich dem Freunde nur den Auftrag gegeben, Ihnen mein neues Trio für Piano, Violin und Violoncell anzutragen. Er hat volle Vollmacht, darüber mit Ihnen ab-, aufzureden und abzuschließen." Wir kennen die Antwort dieser Firma nicht, sie wird kaum ablehnend gewesen sein. Ich schließe dies daraus, daß ihr der Komponist am 10. März 1815, also erst nach Jahren, schreibt: „Sie würden mich verkennen, wenn Sie mich irgend der Vergessenheit Ihrer beschuldigten . . . Wenn ich mit der Herausgabe meiner vielen neuem Werke zögere, so ist es wohl der Ungewißheit aller Dinge, die im menschlichen Verkehr stattfinden, zuzuschreiben Umstände, wie Geld^ufnahmen, zwangen mich mit einem Verleger von hier einige Verbindungen einzugehen, wie, werden Sie schon erfahren." Dieser Verleger war die noch nicht lange bestehende Musikalienhandlung S, A. Steiner Co, in Wien, die später in den Besitz von Tobias Haslinger überging.
Sie brachte dieses Trio im Juli 1816 heraus; der Stich war, wie auf dem Manuskript steht, am 11. Juni begonnen worden. Der Titel dieser nur in Stimmen erschienenen Originalausgabe lautet: „Trio für Piano-Forte, Violin und Violoncello. Seiner Kaiserl. Hoheit dem durchlauchtigsten Prinzen Rudolph, Erzherzog von Oesterreich &c &c &c in tiefer Ehrfurcht gewidmet von Ludwig van Beethoven. 97tes Werk. Eigenthum der Verleger, Wien bey S.A.Steiner und Comp." Die Verlagsnummer ist 2582
*) Es gibt auch einen Brief Beethovens an die Gräfin Erdödy, in dem er schreibt: „Was das Trio anbelangt, so machen Sie mir's nur zu wissen, ob Sie selbes wollen bei sich abschreiben lassen, oder ob ich's über mich nehmen soll." Kalischer-Frimmel und Hugo Riemann setzen diesen Brief, in dem eine Akademie des Violoncellisten Linke erwähnt wird, in den März 1811, weil eine solche vom 24. März 1811 bekannt ist, doch hat sicherlich Linke nocl^ öfter Konzerte veranstaltet. M. E. ist dieser Brief weit später anzusetzen, wenn er sich wirklich auf dieses Trio op. 97 bezieht; denn am 29. Februar 1815 schreibt Beethoven derselben Gräfin: jjDas Trio und alles, was sonst nicht heraus ist, steht Ihnen von Herzen, liebe Gräfin, zu Diensten — sobald es geschrieben, sollen Sie es erhalten.'' Ich meine, erst nach diesem Briefe kann jener andre abgesandt sein.
Nr. 79
B.B. 1179