Bővebb ismertető
DM einzige Wälirung
Deutsche Bundesbank alleinige Zentralbank Umtauschkurse Mark der DDR: DM
1:1 für Löhne und Gehälter, Renten, Mieten, Pachten, Stipendien 1 :1 für Guthaben von natürlichen Personen bis zu bestimmten Höchstgrenzen
2:1 für alle übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten
STAATSVERTRAG
BR DEUTSCHLAND - DDR
Die wichtigsten Vertragsinhalte
WIRTSCHAFTS- ^ UNION
Die DDR schafft die Voraussetzungen für die
soziale Marktwirtsctiaft:
9 Privateigentum
Freie Preisbildung
Wettbewerb
9 Gewerbefreiheit
Freier Verkehr von Waren, Kapital, Arbeit
9 ein mit der Marktwirtschaft verträgliches Steuer-, Finanz- u. Haushaltswesen
Einfügung der DDR-Land-wirtschaft in das EG-Agrar-system
Die DDR schafft Die DDR schafft
Einrichtungen ent- und gewährleistet
sprechend denen nach dem Vorbild
in der BR Deutschland: der BR Deutschland:
I Rentenversicherung
I Krankenversicherung
I Arbeitslosenversicherung I Unfallversicherung I Sozialhilfe
I Tarifautonomie ( Koalitionsfreiheit ( Streikrecht I Mitbestimmung
( Betriebsverfassung
I Kündigungsschutz
Die BR Deutschland gewährt für die Anschubfinanzierung der Sozialsysteme Mittel aus dem Bundeshaushalt und für den Haushaltsausgleich der DDR Finanzzuweisungen aus dem „Sonderfonds Deutsche Einheit"in Höhe von 115 Mrd
Ii
©Globus 18317
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion;
Einführung der D-Mark in den neuen Bundesländern: 1. Juli 1990
Der Staatsvertrag enthielt verschiedene Instrumente, mit denen die Rechtsangleichung durchgeführt wurde: Zunächst einmal wurden Leitsätze aufgestellt, an denen sich das Recht der ehemaligen DDR zu orientieren hatte. Dies betraf auch den Bereich „Wirtschaftsrecht". Zu nennen sind etwa der Vorrang privatwirtschaftlicher Betätigung und die Sicherstellung wettbewerblicher Strukturen. Grundlage der Wirtschaftsunion ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie wird insbesondere bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen. Garantiert werden dabei die Vertragsfreiheit, Gewerbe-, Niederiassungs- und Berufsfreiheit, die Freizügigkeit von Deutschen in dem gesamten Währungsgebiet, die Freiheit, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, sowie - mit vorläufigen Einschränkungen - das Eigentum privater Investoren an Grund und Boden sowie an Produktionsmitteln. Scheck- und Wechselrecht werden dem in der Bundesrepublik geltenden angepaßt. Unmittelbar in Kraft gesetzt wurde das bundesdeutsche AGB-Gesetz, das Haustürwiderrufsgesetz sowie das Abzahlungsgesetz.
Übernommen wurden in der DDR die Bücher I bis III des Handelsgesetzbuches - also etwa die firmen- und registen-echtlichen Vorschriften, die Prokura und das Recht des Handelsvertreters sowie die kaufmännische Buchführung. Gleiches gilt für das gesamte Gesellschaftsrecht (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, stille Gesellschaft, Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) einschließlich der gesetzlichen Regelungen von Umwandlung und Kapitalerhöhung. Von Bedeutung, auch im Gesellschaftsrecht, ist die Übernahme der bundesdeutschen Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Montanmitbestimmungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz 1976). Aus dem kollektiven Arbeitsrecht der Bundesrepublik wurden ferner das Betriebsverfassungsgesetz 1972 und das Tarifvertragsgesetz übernommen. Auch das Kündigungsschutzgesetz gilt in der ehemaligen DDR. Auch im Sozialbereich ist eine völlige Neuorientierung am Vorbild der Bundesrepublik (zum Beispiel AriDeitsförderungsgesetz, Sozialversicherungsgesetz, Lohnfortzahlungsgesetz) erfolgt. Das gleiche gilt für die privaten Versicherungen.