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i. Das Wesen der ästhetischen Setzung
»Es gibt Kunstwerke - wie sind sie möglich?« - mit dieser, dem Geiste, wenn im Einzelnen auch dem Buchstaben nach nicht, kantischer Frage muß jede Ästhetik beginnen, die als reine Geltungslehre des Ästhetischen, also weder als Metaphysik noch als Psychologie, begründet werden soll. Der Schein der Anerkennung einer bloßen »Faktizität«, den diese Formulierung für den ersten Blick enthält, enthüllt sich sogleich als bloßer Schein, wenn bedacht wird, daß einerseits das hier anerkannte und zum Ausgangspunkt gewählte Dasein der Kunstwerke nicht die Breite und die Fülle ihrer tatsächlichen, ihrer geschichtlichen Gegebenheit, sondern ihre bestimmte, wenn auch noch nicht konkret erkannte spezifische Struktur bezeichnen soll, an deren Wesen sich nichts ändern würde, wenn es in der uns gegebenen Wirklichkeit überhaupt keine realen Kunstwerke gäbe (daß damit freilich ihre Erkennbarkeit unmöglich würde, ist richtig, aber hier unwesentlich). Dies bedeutet andererseits, daß das »es gibt« nur auf die »Analogie einer Tatsache« und auf keine wirkliche, weder empirische noch metaphysische Tatsächlichkeit hinweist, sondern bloß das schlechthin Hinzunehmende, Unableitbare, Voraussetzungslose der ästhetischen Setzung, der Geltung der Kunstwerke scharf bezeichnet. Es besagt also nur soviel, daß es keine Deduktion, dialektische Synthese oder systembildende Konstruktion irgendwelcher Art geben kann, aus der diese originäre Gegebenheit zu gewinnen oder abzuleiten wäre, daß diese vielmehr, genau so wie das »synthetische Urteil a priori« für die Fassung der theoretischen Sphäre bei Kant, wie die Ursetzung des Ethischen, von der Transcendentalphilo-sophie als Letztes, als Absolutes - Unbedingtes im buchstäblichen Sinn -hingenommen und nur auf die Bedingung ihrer Möglichkeit untersucht werden soll.
Die erste Voraussetzung der eindeutigen Fragestellung ist also die möglichste Klärung und Konkretisierung dieser Gegebenheit; die Frage: was die transcendentalphilosophische Bedeutung, die objektive Struktur und Geltungsart des Sinngebildes »Kunstwerk« sein mag. Freilich könnte hier gleich eingewendet werden, daß in der Beschränkung der ästhetischen Setzung auf das Kunstwerk ein unberechtigtes »Vor-urteil« steckt, daß andere - allgemeinere und »höhere« - ästhetische »Urgegebenheiten«, ganz besonders die Schönheit, uns vorliegen, denen gegenüber das Kunst-