Bővebb ismertető
Einleitung*
Ziel dieser Arbeit ist, einen Vergleich zwischen den Kompetenzverteilungssystemen der Bundesrepublik Deutschland (im folgenden: Deutschland) und der Europäischen Gemeinschaft (im folgenden: EG) durchzuführen. Der Anlass dazu ist, dass in der EG viele Strukturprobleme auftauchen, die auch in den Bundesstaaten gewöhnlich sind.' Angesichts der strukturellen Besonderheiten der EG lässt sich jedoch aus allen in der Welt vorhandenen Bundesstaaten nur Deutschland mit ihr vergleichen.^ Deutschland verfügt über ein entwickeltes staatsrechtliches Begriffssystem und Erfahrungen, unabhängige Staaten unter einem föderalen System zu einigen."^ Daher kann die rechtsvergleichende Methode eine große Hilfe leisten, um die „sui generis" Begriffe der EG zu verstehen und für ihre Probleme eine Lösung zu finden.
Natürlich muss man beachten, dass es sich im Fall Deutschlands um einen Staat handelt, während man bei der EG nicht von Staatlichkeit sprechen kann. Doch lassen sich beide Formationen durch die Eigenschaften des Föderalismus beschreiben, was die Möglichkeit der Rechtsvergleichung sichert.''
Die Autorin dankt Prof. Dr. Armin von Bogdandy für die Betreuung der Arbeit und der Konrad-Adenauer-Stiftung für die finanzielle Unterstützung. Bothe, Die Kompetenzstruktur des modernen Bundesstaates in rechtsver-gieichender Sicht, 1977, S. 33; Kenntner, Justitiabler Föderalismus - Zur Konzeption föderaler Kompetenzzuweisungen als subjektive Rechtspositionen, 2000, S. 242.
Leonardy, Kompetenzabgrenzung: Zentrales Verfassungsprojekt für die Europäische Union, in: Peter A. Zervakis (Hrsg.), The Post-Nice Process: Towards a European Constitution? 2002, S. 129, 145; vgl. Craig, Competence: Clarity, Conferral, Containment and Consideration, ELRev 2004, S. 323, 344. Crutchfield George/Frantz/Birmele, The Dilemma of the European Union: Balancing the Power of Üie Supranational EU Entity against the Sovereignty of its Independent Member Nations, Pace Int'l L. Rev. 1997, S. Ill, 114. Föderalismus ist ein solches Ordnungssystem, in dem sich differenzierte, gleichberechtigte politische Einheiten zum gemeinsamen Zusammenwirken einigen. Bundesstaat ist demgegenüber eine reale Staatsform, in der föderale Strukturen existieren. Kuttenkeuler, Die Verankerung des Subsidiaritäts-prinzips im Grundgesetz - Ein Beitrag zur Bedeutung des Subsidiaritäts-prinzips für die Kompetenzabgrenzung im Bundesstaat, 1998, S. 43; Fleiner/Basta Fleiner, Allgemeine Staatslehre, 2004, S. 533f.; vgl. Nettesheim, Kompetenzen, in: Armin von Bogdandy (Hrsg.), Europäi.sches Verfassungsrecht - Theoretische und dogmatische Grundzüge, 2003, S. 415, 419f.
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