Bővebb ismertető
VorwortDie Analyse von Verfassungen im internationalen Vergleich und die Einbezie-hung von Interpretationen der sozialen und politischen Strukturen, die über das Recht der Verfassung hinausgehen, ist ein bedeutsames Thema der Ver-fassungssoziologie. Mag auch die Rechtssoziologie auf eine áltere Tradition zurückschauen, so ist heute das Verstándnis von Verfassungen innerhalb des demokratischen Rechtsstaats und in Lándern der Dritten Welt nicht möglich ohne Berücksichtigung verfassungssoziologischer Beurteilungskriterien. Ob etwas demokratisch ist - eine Regierung, eine Wirtschaftsform, die Bil-dung oder was auch immer - ist in unserer Zeit der entscheidende Prüfstein ge-worden. Sobald der Prüfstein für das Auge des Beschauers keine ausreichende Demokratie ergibt, wird mehr Demokratie, Demokratisierung oder Rückkehr zur Demokratie gefordert.Unter Demokratie versteht indessen jeder das Seine. Obwohl es Gemeingut aller Gebildeten sein sollte, daB der Demokratiebegriff seit Plató erhebliche Wandlungen durchgemacht hat und auch in unserer Zeit durch fundamentale Interpretationsunterschiede bestimmt wird, kommt man mit lautstarken Postulaten nicht weiter. Erst verfassungssoziologische Vergleiche ermögli-chen es, die Relevanz entscheidender Kriterien zu erkennen. Wenn schon Európa keineswegs in allén seinen Lándern eine identische Ver-fassungswirklichkeit hat, láBt sich dies um so weniger bei den Lándern der Dritten Welt feststellen. Und wenn schon in Európa die Verfassungswirklich-keit oft von den geschriebenen Texten abweicht, so ist dies um so mehr in der Dritten Welt der Fali.Die Verfassungsentwicklung der westlichen Welt war durch die Französische Revolution und die Aufklárung geprágt. Die Wirklichkeit hat ihr indessen eine geschichtliche Entwicklung gegeben, die sich von den geschriebenen Texten entfernt hat. Dies führte zum Beispiel in der Weimarer Republik zu einer Krise der Regierbarkeit, die Kráfte an die Macht brachten, von denen letztlich deren Ende herbeigeführt wurde. Wenn auch heute oft die Frage der Regierbarkeit aufgeworfen wird, so hat dies háufig mit einer Entfernung der politischen Wirklichkeit von geschriebenen Verfassungstexten zu tun. Ein Beispiel statt vieler: Art. 21 des Grundgesetzessagt: >Die Partéién wirkenan der politischen Willensbüdung des Volkes mit<.In der Wirklichkeit des politischen Lebens habén aber die Partéién durch die von den Berufspolitikern praktizierte Politik eine Ausprágung erfahren, welche zu einem Parteienmonopol geführt hat. Die Folge war eine Láhmung der Konsensmaschinerie (Dahrendorf), ohne die eine wahre Demokratie nicht