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ZUM GELEIT
Unter den allgemeinen einsprachigen Wörterbüchern der deutschen Gegenwartssprache, die sich - besonders unter dem Aspekt der Orthografie - an einen breiten Benutzerkreis richten, nahm >Kn(iurs Rechtschreihung< lange Jahre einen festen Platz ein. Sie vereinte in sich Eigenschaften, die alle Rat Suchenden zu schätzen wussten - der im Nachschlagen geübte Schreibprofi nicht weniger als der sich dieses Hilfsmittels eher zögerlich bedienende Wenigschreiber: eine sorgfältige, wissenschaftlich fundierte Bearbeitung, eine übersichtliche, die rasche und sichere Handhabung erleichternde Darstellung und - vor allem im Hinblick auf den dargestellten Wortschatz - eine spürbare Aktualität. Eben diesen Ansprüchen sieht sich auch ihre Nachfolgepublikation, die >Neue deutsche Rechtschreihung< des Bertelsmann Lexikon Verlages, verpflichtet. Sie erscheint zu einem Zeitpunkt, der unter orthografie-geschichtlichem Aspekt nachgerade als historisch zu bezeichnen ist und die Bearbeiter eines Nachschlagewerkes dieser Art vor besondere Aufgaben stellen musste: Ein knappes Jahrhundert nach den Reformbeschlüssen von 1901, denen wir vor allem die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung verdanken, haben sich Deutschland, Österreich und die Schweiz neuerlich auf eine Reform der Orthografie geeinigt. Viele Jahre wissenschaftlicher Vorarbeiten, umfassende öffentliche Diskussionen und immer erneute Abstimmungen mit den politisch verantwortlichen Stellen der deutschsprachigen Staaten waren dieser Übereinkunft vorausgegangen. Anliegen der Neuregelung ist es, Vereinfachung durch Systematisierung zu erreichen. Mit Rücksicht auf die Tradition der deutschen Schreibkultur wird dabei äußerst behutsam vorgegangen. Die Lesbarkeit von Texten in der bisherigen Orthografie wird nicht gefährdet; das gewohnte Schriftbild bleibt soweit wie irgend möglich erhalten. Um den Geltungsbereich der Grundregeln auszuweiten, werden vor allem Ausnahmen und widersprüchliche Formen beseitigt, mitunter auch solche, die es nur aus heutiger Sicht sind. Zum Teil handeh es sich dabei um Änderungen, die schon 1901 beabsichtigt waren, zum Teil aber auch um Korrekturen, die sich erst infolge unsystematischer lexikografischer Einzelfallentscheidungen in den Wörterbuchbearbeitungen der letzten Jahrzehnte als nötig erwiesen haben. Angesichts der langfristigen Übergangsregelungen - die alte Schreibung soll bis zum Jahre 2005 zwar als überholt, aber nicht als falsch gelten - und angesichts der Tatsache, dass uns ein großer Teil der vorhandenen Texte auch weiterhin oder doch für längere Zeit in der alten Orthografie begleiten wird, hat es sich die >Neue deutsche Rechtschreibung< des Bertelsmann Lexikon Verlages zur Aufgabe gemacht, in allen Fällen Auskunft sowohl über die alte als auch über die neue Schreibweise zu geben. Eine sinnreiche, augenfällige Darstellungsmethode ermöglicht es dem Benutzer, ein Wort auch bei geänderter Schreibung schnell zu finden. Der alten Funktion eines jeden Wörterbuchs, Ratgeber und Wegweiser zu sein, wird damit auch die >Neue deutsche Rechtschreihung< in schöner Weise gerecht.
Mannheim, im Frühjahr 1996
Dr. Klaus Heller
Institut für deutsche Sprache