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Einleitung
Zur Aktualität des Reichstagsbrandes
Das am Abend des 27. Februar 1933 brennende Reichstagsgebäude gehört zu jenen geschichtsmächtigen Bildern, die unsere Vorstellung vom Beginn des »Dritten Reichs« bis heute prägen. Wie unter einem Brennglas bündelt sich darin der Anbruch einer neuen, barbarischen Zeit.
Einig sind sich die Historiker bis heute allein darin, daß Brandstiftung im Spiel war und daß die Regierung unter Adolf Hitler, dem Reichspräsident Paul von Hindenburg, bedrängt von einflußreichen Kreisen aus Wirtschaft, Banken, Politik und Militär, am 30. Januar 1933 die Kanzlerschaft übertragen hatte, den Brand skrupellos benutzte, um ihre politischen Gegner auszuschalten und die parlamentarische Demokratie vollends abzuschaffen.
Ohne jegliche Beweise schob die Hitler-Regierung die Reichstagsbrandstiftung sofort den Kommunisten in die Schuhe und erklärte sie zum Signal für einen angeblich unmittelbar bevorstehenden kommunistischen Aufstand. So jedenfalls lautete die offizielle Rechtfertigung für die nur einen Tag später »zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte« erlassene »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat«, mit der die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung - wie insbesondere die persönhchen Freiheitsrechte, das Recht der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit sowie die Versammlungs- und Organisationsfreiheit - über Nacht außer Kraft gesetzt wurden. Bereits am Vortag war vom Kabinett die »Verordnung