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VORWORT
Der Internationale MiUtärgerichtshof in Nürnberg hat die faschistischen Konzentrationslager als schändlichste Instrumente des Terrors gegenüber der Bevölkerung der besetzten Gebiete bezeichnet und die dort begangenen Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschheit.
Im Regierungsapparat des Dritten Reiches waren die Konzentrationslager das Hauptinstrument zur Verwirklichung der nationalsozialistischen-Terrorpolitik, zur Ausnutzung der Arbeitskraft und zur physischen Vernichtung der unterjochten Völker, vor allem der slawischen, darunter besonders des polnischen Volkes und der Völker der UdSSR, sowie der Juden und jener Menschen, die nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 als Juden angesehen wurden.
Nach den faschistischen Plänen zur künftigen „Einrichtung" Europas — nach der siegreichen Beendigung des Krieges — sollte das polnische Volk zuerst aus den Gebieten entfernt werden, die zur Eindeutschung und Einbeziehung in das „Großdeutsche Reich" bestimmt waren. Die in den Jahren 1939—1945 am polnischen Volk begangenen Verbrechen waren der Auftakt zur Realisierung des Programms zur Vernichtung der Völker Osteuropas, enthalten im Generalplan Ost, der vom Reichssicherheitshauptamt ausgearbeitet worden war.
Die Veröffentlichung der Wahrheit über das Konzentrationslager Auschwitz, das größte aller Konzentrations- und Vernichtungslager, die die nationalsozialistische Regierung in gigantischem Maßstab geschaffen hat y ist als ein besonders wichtiges, nicht nur ausschließlich wissenschaftliches, sondern auch als ein bedeutend größeres, allgemein menschliches Unternehmen zu betrachten. Eine Schilderung — selbst in knappster und synthetischer Form — aller Faktoren, die dem fast fünfjährigen Bestehen dieses Vernichtungzentrums und Friedhofs von etwa vier Millionen Menschen zugrunde lagen, ist eine elementare Pflichterfüllung der historischen Literatur sowie ein moralisches Gebot und zugleich eine Warnung vor jeder verbrecherischen Ideologie.